1. Finanzierungskosten, die unmittelbar in einem Zusammenhang mit der Finanzierung einer eigenen Beteiligung an einer Personengesellschaft stehen (hier: KG-Anteil), sind grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben dieses Gesellschafters, die im Feststellungsverfahren der Gesellschaft (KG) zu berücksichtigen sind.
2. Werden Sonderbetriebsausgaben, die einem bestimmten Feststellungszeitraum zuzurechnen sind, bei der Ermittlung der Höhe des Gewinns (Verlust-)Anteils eines Gesellschafters bei der KG nicht erfaßt, so ist dies für das FA, das den Grundlagenbescheid auszuwerten hat, bindend (ständige Rechtsprechung).
Tatbestand
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 515 BFH/NV 1992 S. 515 Nr. 8 GAAAA-97229
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