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Hessisches Finanzgericht   v. - 4 K 202/23

Gesetze: EStG § 7g

Kein Investitionsabzugsbetrag bei privatem Eigenverbrauch von mehr als 10 % des von einer Aufdachphotovoltaikanlage produzierten Stroms

Leitsatz

Wird innerhalb des Beobachtungszeitraum der Strom einer Aufdachphotovoltaikanlage zu mehr als 10 % für das privat genutzte Wohnhaus verbraucht, liegt keine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung der Photovoltaikanlage vor, so dass schon deshalb im Jahr vor der Anschaffung der Photovoltaikanlage kein Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.

Fundstelle(n):
HAAAJ-81550

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht v. 26.09.2024 - 4 K 202/23

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