Einkommensteuer | Anwendungsschreiben zu § 4k EStG (BMF)
Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zu § 4k EStG veröffentlicht ( :014).
Hintergrund: § 4k EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der AntiSteuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG) vom (BGBl. I S. 2035, BStBl I S. 874) eingeführt, um Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren.
In dem nun veröffentlichten Anwendungsschreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Umsetzung Artikel 9 und 9b ATAD
II. Zeitliche Anwendung
III. Persönlicher Anwendungsbereich
IV. Besteuerungsinkongruenzen
Kapitalvermögen
Den Aufwendungen entsprechende Erträge
Qualifikations- oder Zurechnungskonflikt
Kausalität
Nichtbesteuerung der den Aufwendungen entsprechenden Erträge
Niedrigere Besteuerung der den Aufwendungen entsprechenden Erträge
Ausnahme bei voraussichtlicher Beseitigung der Besteuerungsinkongruenz in einem künftigen Besteuerungszeitraum (§ 4k Absatz 1 Satz 2 EStG)
Rechtsfolge
VI. § 4k Absatz 2 Satz 1 und 3 EStG
Aufwendungen
Den Aufwendungen entsprechende Erträge
Abweichende steuerliche Behandlung des Steuerpflichtigen (§ 4k Absatz 2 Satz 1 Alternative 1 EStG)
Abweichende steuerliche Beurteilung von anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen i. S. d. § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 AStG (§ 4k Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 EStG)
Kausalität
Keine tatsächliche Besteuerung
Rechtsfolge
Ausnahme für doppelt berücksichtigte Erträge (§ 4k Absatz 2 Satz 3 EStG)
VII. § 4k Absatz 2 Satz 2 EStG
VIII. § 4k Absatz 3 EStG
Aufwendungen
Den Aufwendungen entsprechende Erträge
Abweichende steuerliche Zuordnung i. S. d. § 4k Absatz 3 Alternative 1 EStG
Abweichende steuerliche Zurechnung, § 4k Absatz 3 Alternative 2 EStG
Keine tatsächliche Besteuerung
Kausalität
Rechtsfolge
Aufwendungen
Berücksichtigung auch in anderem Staat
"Vorrangregelung" des § 4k Absatz 4 Satz 2 EStG
Ausnahmeregel § 4k Absatz 4 Satz 3 EStG
Ausnahme bei Anrechnungs- oder Abzugsverpflichtung ausländischer Steuern (§ 4k Absatz 4 Satz 4 EStG)
Aufwendungen
Aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar resultierende Erträge
Den Erträgen gegenüberstehende Aufwendungen
Deren Abzug bei entsprechender Anwendung des § 4k Absatz 1 bis 5 EStG beim Gläubiger, einem weiteren Gläubiger oder einer anderen Person versagt würde
Persönlicher Anwendungsbereich
Rechtsfolge
Ausnahme § 4k Absatz 5 Satz 2 EStG
XI.
Betriebsausgabenabzug und Abzugsbeschränkung
Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
Feststellungslast und Mitwirkungspflichten bei Ausnahmetatbeständen
XII.
Verhältnis zu anderen Betriebsausgabenabzugsverboten
Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen
Verhältnis zu § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG
Verhältnis zu bestehenden DBA
XIII. Schlussbestimmungen
Quelle: GZ IV C 2 - S 2144-i/21/10010 :014, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
YAAAJ-81206