Investmentsteuergesetz; Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem geltenden Fassung (InvStG)
Änderung des BStBl I S. 527
Bezug: BStBl 2019 I S. 527
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BStBl 2019 I S. 527 wie folgt geändert:
Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:
In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ und die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.
In der Randziffer 31.2d wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.
In der Randziffer 31.2e wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.
In der Randziffer 31.4 wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ und die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.
In der Randziffer 31.11 wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt
BMF v. - IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1547
EStB 2025 S. 55 Nr. 2
ErbStB 2025 S. 44 Nr. 2
JAAAJ-81195