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BMF - IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031 BStBl 2024 I S. 1547

Investmentsteuergesetz; Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem geltenden Fassung (InvStG)

Änderung des BStBl I S. 527

Bezug: BStBl 2019 I S. 527

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BStBl 2019 I S. 527 wie folgt geändert:

Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:

  1. In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ und die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.

  2. In der Randziffer 31.2d wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.

  3. In der Randziffer 31.2e wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.

  4. In der Randziffer 31.4 wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ und die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.

  5. In der Randziffer 31.11 wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt

BMF v. - IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1547
EStB 2025 S. 55 Nr. 2
ErbStB 2025 S. 44 Nr. 2
JAAAJ-81195