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BFH Urteil v. - IX B 70/88

Gesetze: EStG § 2EStG § 21

Leitsatz

Bei der summarischen Beurteilung der Absicht einer Personengesellschaft, bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, kann die Zeit nach ihrer Beendigung einzubeziehen sein, wenn die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag vereinbart haben, daß ihnen nach der Auflösung der Gesellschaft ein bestimmter Teil des Grundstücks als Alleineigentum übertragen wird und sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Teils getragen haben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 26
BFH/NV 1990 S. 26 Nr. 1
ZAAAA-97172

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BFH, Urteil v. 03.03.1989 - IX B 70/88 -nv-

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