Die Betriebsaufspaltung
2024
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Vorwort
Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass auch die Betriebsaufspaltung in stetiger Kontinuität komplizierter wird. Es ist daher wirklich keine Überraschung, wenn nach nur kurzer Zeit die 10. Auflage notwendig geworden ist.
Auch wenn die neueste BFH-Rechtsprechung, zumindest was die Anzahl der Entscheidungen anbelangt, überschaubar ist, so findet sich doch eine nicht ganz unerhebliche Rechtsprechungsänderung, die sich auf die Gestaltungsberatung auswirkt, und auf die wir bereits im Vorwort zur 9. Auflage hingewiesen haben. Mit Urteil vom (IV R 7/18, BStBl 2022 II S. 767) hatte der IV. Senat des BFH eine Rechtsprechungsänderung vorgenommen. Diese bezog sich auf das Tatbestandsmerkmal der personellen Verflechtung.
Die personelle Verflechtung verlangt, dass dieselbe oder dieselben Person(en) ihren geschäftlichen Betätigungswillen sowohl in der Betriebsgesellschaft als auch in der Besitzgesellschaft durchsetzen kann bzw. können. Bislang galt: Wurde die Betriebsgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft betrieben und war der Anteilseigner hieran nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft beteiligt, stand dies einer personellen Verfle...