BMF - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001

Verlängerung des Anwendungszeitraums des (BStBl 2022 I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes

Bezug: BStBl 2022 I S. 345

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine der zeitliche Anwendungsbereich des (BStBl 2022 I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes bis zum verlängert.

Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit.

BMF v. - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001

Fundstelle(n):
VAAAJ-81097