Verlängerung des Anwendungszeitraums des (BStBl 2022 I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes
Bezug: BStBl 2022 I S. 345
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine der zeitliche Anwendungsbereich des (BStBl 2022 I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes bis zum verlängert.
Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit.
BMF v. - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001
Fundstelle(n):
VAAAJ-81097