Postmortale Weitergeltung der Steuerbefreiung für schwerbehinderte Halter nach § 3a Abs. 1 KraftStG
Leitsatz
Die Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG für schwerbehinderte Personen endet nicht automatisch mit deren Tod, solange
das Fahrzeug weiterhin auf die verstorbene Person zugelassen bleibt. Die Bindungswirkung der Grundlagenbescheide zur Zulassung
und zur Schwerbehinderteneigenschaft bleibt bestehen, bis eine formelle Änderung vorgenommen wird.
Ein Fahrzeug, das nach dem Tod des schwerbehinderten Halters weiterhin auf diesen zugelassen bleibt, erfüllt die Voraussetzungen
für die Steuerbefreiung, da der Wortlaut des § 3a Abs. 3 KraftStG auf die tatsächliche Nutzung durch andere Personen abstellt
und nicht auf den Fortbestand der Haushaltsführung oder Fortbewegung der schwerbehinderten Person.
Eine fehlende Ummeldung des Fahrzeugs durch den Erben nach dem Tod des Halters stellt zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, berührt
jedoch nicht die Gültigkeit der bestehenden Steuervergünstigung nach § 3a Abs. 1 KraftStG.
Fundstelle(n): QAAAJ-81064
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 18.08.2023 - 6 K 230/23
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