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NWB Nr. 50 vom Seite 3532

Warum es sich trotz des „Ampel-Aus“ lohnt, den Regierungsentwurf zum BRSG II zu kennen

Positive Stellungnahme des Bundesrats liegt vor

Frank Wörner

Der Entwurf des zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II) liegt seit dem (RegE) vor. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Inhalte des Regierungsentwurfs nach dem Aus der Ampel-Koalition Anfang November tatsächlich verabschiedet und in Kraft treten werden? Wohl sehr wahrscheinlich, denn der Bundesrat hat am seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BRSG II-E) abgegeben (BR-Drucks. 488/1/24 v. ), in der die avisierten Änderungen oder Erleichterungen nicht grds. in Frage gestellt, sondern diese vielmehr begrüßt werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass eine Nachfolgeregierung – egal in welcher Zusammensetzung – dieses Gesamtpaket nochmals aufschnüren wird. Die Umsetzung wird nur etwas länger dauern. Es lohnt sich also, den Gesetzentwurf in seinen Grundzügen zu kennen, soweit er sich in der Stellungnahme des Bundesrats wiederfindet.

I. Vorgesehene Änderungen im Betriebsrentengesetz

1. Abfindung und Abfindungsverbot (§ 3 BetrAVG)

a) Geltendes Recht

[i]Ein Verstoß gegen das Verbot führt zur NichtigkeitDer Grundgedanke des § 3 BetrAVG ist es, den Arbeitnehmer vor dem Verlust seine...

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