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Warum es sich trotz des „Ampel-Aus“ lohnt, den Regierungsentwurf zum BRSG II zu kennen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3532Das Zerbrechen der Regierungskoalition lässt die Umsetzung vieler Gesetzesvorhaben illusorisch erscheinen. Dies gilt aber wahrscheinlich nicht für das zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II), das seit dem als Entwurf vorliegt. Denn der Bundesrat hat am seine ganz überwiegend zustimmende Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben (BR-Drucks. 488/1/24 v. ). An dieser Stellungnahme wird sich auch eine Nachfolgeregierung orientieren müssen. Es erscheint daher sinnvoll, den Regierungsentwurf zum BRSG II zumindest in seinen Grundzügen zu kennen.
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Geplanter erleichterter Bezug von Teilrenten
Der Arbeitnehmer hat nach geltendem Recht nur bei Bezug einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Anspruch auf den vorzeitigen Bezug einer Betriebsrente.
[i]Betriebsrente auch bei Bezug einer Teilrente aus der GRVDie Anspruchsvoraussetzung „gesetzliche Vollrente“ soll gestrichen werden. Auch bei Bezug einer Teilrente (99,99%) soll der Arbeitnehmer zukünftig seine Betriebsrente „abrufen“ können. Damit sollen alle bisherigen Hürden bei Bezug ei...