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Track 27 | Lohnsteuer: Urlaubsgeld als steuerfreie Corona-Sonderzahlung
Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren klären, ob ein Arbeitgeber Sonderleistungen wie bspw. Urlaubsgeld, auf die arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand, als steuerfreie Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11 EStG auszahlen konnte. Das FG Niedersachsen hat dies in erster Instanz verneint. Es handele sich im Streitfall um keine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistung.
Eine große praktische Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat ein Verfahren, das dem Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs vorliegt.
Der Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, Meinhard Wittwer, als Vorsitzender Richter und seine Kolleginnen und Kollegen im VI. Senat des BFH müssen die spannende Frage beantworten: Konnte ein Arbeitgeber Sonderleistungen, auf die arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand – wie bspw. Urlaubsgeld –, als steuerfreie Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a EStG auszahlen?
Das Niedersächsische FG hat dies in erster Instanz aus zwei Gründen verneint. Zum einen handele es sich im Streitfall um keine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistung. Zum anderen sei nicht erkennbar gewesen, dass die konkrete Leistung gewährt wird, um di...