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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 19-23 | Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Mehr Zeit für eigentliche Aufgaben von Wirtschaft und Verwaltung

Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick zu den Neuerungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Besonders hervorzuheben ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre. Unklar ist derzeit, welche Auswirkungen sich insoweit für Selbstanzeigen ergeben. Sehr erfreulich aus Beratersicht ist der Startschuss für eine neue Vollmachtsdatenbank (VDB) in der Sozialversicherung.

Das „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie” ist jetzt unser Thema des Monats.

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz sind Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der damaligen Ampel-Regierung und des Meseberger Bürokratieabbau-Programms umgesetzt worden. Wieder einmal sollen Abläufe und Regeln vereinfacht werden, um der Wirtschaft und der Verwaltung mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben zu verschaffen.

Die finanziellen Entlastungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz werden mit 944 Mio. € pro Jahr beziffert.

Flankiert wird das Gesetz von einer Sammelverordnung, der „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger...

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