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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 1 K 12087/20

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5, EStG § 3c Abs. 1

Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung eines Botschaftsangehörigen

Leitsatz

1. Bezieht ein Angehöriger des Auswärtigen Amts, der in einer Botschaft beschäftigt ist, für seine Tätigkeit sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Einnahmen, sind Werbungskosten nur insoweit abzugsfähig, als sie auf den steuerpflichtigen Teil entfallen.

2. Aufwendungen für die im Ausland unterhaltene Zweitwohnung sind auch dann nur insoweit abzugsfähig, als sie auf den angemessenen Teil der Wohnfläche entfallen, wenn dem Botschaftsangehörigen für die gesamte Fläche der Wohnung die Kosten seitens seines Dienstherrn anerkannt werden bzw. er hierfür einen entsprechenden Mietzuschuss von seinem Dienstherrn erhält.

Fundstelle(n):
HAAAJ-80860

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.06.2023 - 1 K 12087/20

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