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Umsatzsteuer | Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers (BFH)
Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers ist unionsrechtskonform (Anschluss an , BFHE 279, 320) (); veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine Stiftung öffentlichen Rechts und Trägerin einer Universität, erbrachte im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mit mehreren Betrieben gewerblicher Art Dienstleistungen gegen Entgelt, die teilweise steuerfrei waren. Zugleich nahm die Klägerin als juristische Person des öffentlichen Rechts hoheitliche Aufgaben wahr. Die Klägerin ging davon aus, dass sie nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Organträgerin der U GmbH sei. Die U GmbH erbrachte für die Klägerin im Streitjahr 2005 verschiedene Dienstleis...