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STFAN Nr. 1 vom Seite 20

Vorsorgeaufwendungen – Altersvorsorge, sonstige Vorsorge und Höchstbetragsberechnung

Von StBin Pia Güldenstern

Vorsorgeaufwendungen gehören begrifflich zu den Sonderausgaben. Im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt die Berücksichtigung durch Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Vorsorgeaufwendungen wirken sich also steuermindernd aus. Allerdings gilt es, verschiedene Arten von Vorsorgeaufwendungen sowie Höchstbeträge zu unterscheiden, die den unbegrenzten Abzug der Aufwendungen verhindern.

Unterschiedliche Vorsorgeaufwendungen und die jeweilige Berücksichtigung

Altersvorsorgeaufwendungen

Wie bereits der Begriff vermuten lässt, handelt es sich bei den Altersvorsorgeaufwendungen um Aufwendungen, die für die Vorsorge im Alter anfallen. Grundsätzlich kann die Altersvorsorge in drei Bereiche unterteilt werden:

  1. Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme, z. B. gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung;

  2. Betriebliche Altersvorsorge, z. B. Direktversicherung, Pensionskasse;

  3. Private Altersvorsorge, z. B. „Riester“-Rente, „Rürup“-Rente.

Info

Dieser Beitrag konzentriert sich im Folgenden auf die Pflichtsysteme, insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung.

Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG sind als Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar:

  • Beiträge zur gesetzliche...