Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie) (BFH)
Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger, ein Facharzt für Chirurgie, führt zunächst Untersuchungen und anschließend Haarwurzeltransplantationen bei Patienten mit androgenetischer, hereditärer und vernarbender Alopezie durch. Für die Streitjahre erklärte er 90 % seiner Umsätze als Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UstG und somit umsatzsteuerfrei. Nach einer Außenprüfung entschied das Finanzamt, dass nur Transplantationen bei Patienten mit narbiger Alopezie steuerfr...