Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
11. Aufl. 2025
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16. Bewertung von Grund und Boden
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 25 | 28 % | 3,0 - 8,0 |
NRW | 35 | 11,43 % | 5,0 - 10,0 |
Lassen Sie sich durch die scheinbar geringe Prüfungswahrscheinlichkeit in NRW nicht dazu verleiten, hier „auf Lücke“ zu setzen. In diesem Kapitel geht es nur um die Folgebewertung von Grund und Boden. Mehrere Grund und Boden-Aufgaben in den verschiedenen Prüfungen lassen sich auch dem >> Kapitel 13. Ermittlung der Anschaffungskosten zuordnen.
Vorstellbar ist, dass der Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks mit Anschaffungsnebenkosten gebucht werden soll und dabei die Anschaffungskosten des Grund und Bodens ermittelt werden sollen, wenn diese nicht direkt im Sachverhalt angegeben sind; vgl. insofern >> Kapitel 13. Ermittlung der Anschaffungskosten, insbesondere Aufgabe 6.
Im Rahmen der Folgebewertung sind dann zum Abschlussstichtag bzw. zu den nächsten Abschlussstichtagen mehrere Varianten denkbar:
Aktueller Wert des Grund und Bodens zum Abschlussstichtag > als die ursprünglichen Anschaffungskosten.
Aktueller Wert des Grund und Bodens zum Abschlussstichtag < als die ursprünglichen Anschaffungskosten.
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