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Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung
(1) Gibt der Stpfl. nach Ergehen eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Gewinnfeststellungsbescheids erstmals eine inhaltlich abweichende Feststellungserklärung ab, so liegt darin zugleich ein Änderungsantrag gem. § 164 Abs. 2 AO. Dieser führt, wird er vor Ablauf der Feststellungsfrist gestellt, gem. § 171 Abs. 3, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO zu einer Ablaufhemmung. (2) Eine auf den erstmaligen Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 EStG gerichtete Klage ist i. d. R. mangels Beschwer unzulässig (Bezug: § 119 Abs. 1, § 124 Abs. 3, § 125 Abs. 1, § 149, § 164, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 171 Abs. 3, Abs. 3a, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO).
Rechtsfolge der Feststellung von Verlusten im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen nach § 15b Abs. 4 EStG ist gem. § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG das Verbot, diese Verluste mit a...