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Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler
(1) Eine Hinzuschätzung wegen Verstoßes gegen Aufzeichnungspflichten kommt nicht in Betracht, soweit der Stpfl. darauf vertrauen durfte, dass er von einer ihm durch das BMF eingeräumten Aufzeichnungserleichterung Gebrauch gemacht hat. (2) Für die Auslegung von an bestimmte Gruppen von Stpfl. adressierte Regelungen des BMF über Aufzeichnungserleichterungen ist der objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der objektivierte Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte, maßgebend; im Zweifel ist das die Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen (Bezug: § 118, §§ 140 ff., § 162 AO; § 21a FVG; Art. 108 Abs. 3, Abs. 7, Art. 85 Abs. 3, Abs. 4 GG; § 22 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG).
(1) Der Kläger er...BStBl 2014 I S. 1575BStBl 2015 I S. 1084BStBl 2016 I S. 1424