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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 15 U 552/20

Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 1301 (Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine) und/oder nach Nr. 1321 (Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis einer Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(µgm³) × Jahre] der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) (im Folgenden: BK 1301 bzw. BK 1321).

Fundstelle(n):
PAAAJ-80626

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.05.2024 - L 15 U 552/20

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