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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 213/24

Gesetze: SGB X § 63

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Anspruch auf Kostenerstattung für das Vorverfahren nach § 63 SGB X besteht nicht, wenn ein auf eine unzureichende Begründung des Rentenbescheids gestützter Widerspruch nach erfolgter Heilung des Begründungsmangels ohne sachlich-inhaltlichen Angriff fortgeführt und der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird, weil der Rentenbescheid in der Sache nicht zu beanstanden ist (Anschluss an , in juris).

Fundstelle(n):
QAAAJ-80617

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.09.2024 - L 10 R 213/24

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