Prüfungsklassiker für Steuerfachangestellte
                    
                
            
                Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
            
            Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
11. Aufl. 2025
ISBN Online: 978-3-470-01193-6
                            ISBN Print: 978-3-470-65461-4
                
                
        
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            Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (11. Auflage)
7. Unternehmensformen
Übersicht zur BGB-Gesellschaft (GbR)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
| Begriff (§ 705 Abs. 1 BGB) | Mindestens
				  zwei Personen schließen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes
				  zusammen. | |
| Arten der GbR (§ 705 Abs. 2
				  BGB) | rechtsfähige Gesellschaft
				  (Außengesellschaft) | Die
				  Gesellschaft kann entweder selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten
				  eingehen, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am
				  Rechtsverkehr teilnehmen soll. | 
| nicht rechtsfähige Gesellschaft (reine
				  Innengesellschaft) | Die
				  Gesellschaft kann den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihres
				  Rechtsverhältnisses untereinander dienen. | |
| Vermutungsregel (§ 705 Abs. 3
				  BGB) | Eine
				  rechtsfähige Gesellschaft wird vermutet, wenn die Gesellschafter unter
				  gemeinschaftlichem Namen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit
				  ausüben. | |
| Gründung | Anzahl der Gründer | Mindestens
				  zwei Gesellschafter. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen
				  Vertreters und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (§ 112
				  BGB). | 
| Form des
				  Gesellschaftsvertrages | Grundsätzlich
				  ist keine bestimmte Form vorgeschrieben (aus Beweisgründen ist Schriftform
				  jedoch üblich). Werden Grundstücke in die Gesellschaft eingebra... | |