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Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1.1.2025
BMF, FAQ v. 19.11.2024
Zum wird die verpflichtende E-Rechnung eingeführt. Mit Datum vom hat das BMF einen FAQ-Katalog auf seine Webseite gestellt. Zuvor hatte das BMF, mit Schreiben v. zu Fragestellungen in diesem Zusammenhang Stellung genommen. Hierzu hatten wir in der Ausgabe Nr. 21 vom berichtet.
Zudem gibt es eine erfreuliche Entwicklung für Kleinunternehmer i. S. des § 19 UStG. Diese sind durch das Jahressteuergesetz 2024, dem der Bundesrat am zugestimmt hat, von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit worden.
I. Hintergrund
Mit Wirkung zum wird die obligatorische elektronische Rechnung (E-Rechnung) eingeführt. Betroffen sind insbesondere im Inland steuerbare Umsätze zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen über Kleinbeträge sowie Fahrausweise sind ausgenommen.
Während die Rechnungsaussteller Übergangsfristen in Anspruch nehmen können, müssen die Rechnungsempfänger grundsätzlich ab dem empfangsbereit sein. Hierfür wird im Regelfall eine E-Mail-Adresse benötigt.
Ab 2025 liegt eine E-Rechnung dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übe...