Online-Nachricht - Freitag, 29.11.2024

Gesetzgebung | Neuregelungen im Dezember 2024 (Bundesregierung)

Schwangere werden vor Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner geschützt. Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Über diese und weitere Änderungen im Dezember informiert die Bundesregierung.

Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte

Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Gleiches gilt, wenn jemand Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert. Die Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies sind Regelungen aus der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

Weitere Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Mehr Produktsicherheit

Mit der neuen Allgemeinen Produktsicherheits-Verordnung sollen Verbraucher sicherere Non-Food-Produkte erhalten. So muss zusätzlich zum bisherigen Sicherheitserfordernis ab dem etwa beim Rückruf eines Verbraucherproduktes besser informiert werden. Und das unabhängig davon, ob das Produkt im Handel oder im Online-Shop erworben wird.

Weitere Informationen zur Produktsicherheits-Verordnung

EU-einheitliches Ladekabel

Schluss mit dem Kabelchaos: Ab dem wird der USB-C-Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Das einheitliche Ladekabel gilt ab 2026 auch für Laptops.

Weitere Informationen zum einheitlichen Ladekabel

Frosthilfen im Obst- und Weinbau

Obst- und Weinbauern, die durch den Frost im April 2024 Teile ihrer Produktion und somit ihres Einkommens verloren haben, werden entschädigt. Die entsprechende Verordnung ist bereits am in Kraft getreten. Damit stehen EU‑Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro zielgerichtet für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bereit.

Weitere Informationen zu den Frosthilfen

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
ZAAAJ-80426