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Abgabenordnung | Abgabe einer Steuererklärung nach Erlass eines Schätzungsbescheids unter Vorbehalt der Nachprüfung
Erlässt das Finanzamt einen Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und gibt der Steuerpflichtige nach Ablauf der Einspruchsfrist die Steuererklärung ab, ist hierin ein Antrag auf Änderung des Bescheids gemäß § 164 Abs. 2 AO zu sehen, der zu einer Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO führt. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige ausdrücklich einen Antrag auf Änderung stellt.
[i]Abgabe der Feststellungserklärung nach Ablauf der Einspruchsfrist des Vorbehaltsbescheids Die Klägerin war eine GmbH & Co. KG, die für das Streitjahr 2009 zunächst keine Feststellungserklärung abgegeben hatte. Das Finanzamt erließ am einen Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und stellte Einkünfte i. H. von 0 € fest. Den hiergegen eingelegten Einspruch nahm die Klägerin wieder zurück. Am , also mehr als zwei Jahre später, reichte die Klägerin die Fests...