Einkommensteuergesetz Kommentar
Stand: 12.03.2025
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§ 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = ; DA-KG 2022 = BStBl 2022 I 1010; DA-KG 2023 = BStBl 2023 I 818; DA-KG 2024 = BStBl 2024 I 736).
Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2020, Rz. 836 ff., NWB JAAAF-08903.
Kindergeld: Merkblätter, Übersicht, NWB RAAAE-34242; Familienleistungsausgleich: Dienstanweisungen des BZSt, Sammlung, Übersicht, NWB WAAAE-42751.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die Höhe des Kindergeldes (§ 66 Abs. 1 Satz 1 EStG), sowie den Zahlungszeitraum und die Anspruchsdauer (§ 66 Abs. 2 EStG).
2§ 66 EStG steht über § 31 EStG im Zusammenhang mit dem sog. Familienleistungsausgleich. Im laufenden Jahr wird das Kindergeld gem. § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bewirkt wird. Hierzu wird eine Vergleichsberechnung zwischen dem Kindergeld und der steuerlichen Auswirkung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG durchgeführt und das danach günstigere Ergebnis zugrunde gelegt. Si...