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AGB | Unwirksame Zustimmungsfiktionsklausel für Bankentgelte
Beabsichtigt eine Bank die Änderung ihrer Entgeltbedingungen, stimmt der Bankkunde der Änderung durch die fortgesetzte Nutzung des Girokontos nicht konkludent zu.
Die fortlaufende Nutzung eines Girokontos hat keinen dahingehenden objektiven Erklärungswert, dass der Wille des Kontoinhabers neben dem Willen, einen konkreten Kontovorgang auszulösen, auch die Zustimmung zu geänderten Kontobedingungen der Bank umfasst. Der Zugang zu einem Girokonto ist i. d. R. eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme am unbaren Zahlungsverkehr und von wesentlicher Bedeutung für die uneingeschränkte Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben. Die Nutzung des Girokontos allein ist deshalb kein Ausdruck des EinS. 3301verständnisses mit der Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingun...