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Berechnungsmethode für die Durchführung einer gemischten Reiseleistung
Veranstaltet ein Busunternehmer eine Pauschalreise, bei der die Beförderung mit Bussen des Unternehmers und die anderen Leistungskomponenten (z. B. Unterbringung) durch Inanspruchnahme von Reisevorleistungen nach § 25 Abs. 1 UStG bewirkt werden, ist der einheitliche Reisepreis aufzuteilen in den Beförderungsteil (= Eigenleistung) und in den übrigen Teil (Besteuerung nach § 25 UStG).
I. Problem
Unser Mandant mit Sitz in Berlin führt eine fünftägige Busreise nach Paris durch. Die Reise umfasst auch drei Übernachtungen in Paris. Folgende Parameter sind gegeben: Der Reisepreis pro Person beträgt 450 €, es nehmen 40 Personen an der Reise teil. Für die eingekauften Übernachtungen in Paris wurden 240 € pro Person (einschließlich Umsatzsteuer) entrichtet. Die Fahrstrecke betrug in Kilometern:
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Strecke in km | Hinfahrt | Rückfahrt | Gesamt |
Deutschland | 640 | 640 | 1.280 |
Belgien | 170 | 170 | 340 |
Frankreich | 250 | 250 | 500 |
Gesamt | 1.060 | 1.060 | 2.120 |
Die kalkulatorischen Kosten für den Buseinsatz betragen 2 € brutto (= einschließlich Umsatzsteuer) je Kilometer. In Frankreich mussten Mautgebühren von 100 € gezahlt werden.
Wie und nach welchen Kriterien ist die Reise umsatzsteuerlich aufzuteilen?
Wie soll...