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BBK Nr. 23 vom

Berechnungsmethode für die Durchführung einer gemischten Reiseleistung

Karl-Hermann Eckert

Veranstaltet ein Busunternehmer eine Pauschalreise, bei der die Beförderung mit Bussen des Unternehmers und die anderen Leistungskomponenten (z. B. Unterbringung) durch Inanspruchnahme von Reisevorleistungen nach § 25 Abs. 1 UStG bewirkt werden, ist der einheitliche Reisepreis aufzuteilen in den Beförderungsteil (= Eigenleistung) und in den übrigen Teil (Besteuerung nach § 25 UStG).

I. Problem

Unser Mandant mit Sitz in Berlin führt eine fünftägige Busreise nach Paris durch. Die Reise umfasst auch drei Übernachtungen in Paris. Folgende Parameter sind gegeben: Der Reisepreis pro Person beträgt 450 €, es nehmen 40 Personen an der Reise teil. Für die eingekauften Übernachtungen in Paris wurden 240 € pro Person (einschließlich Umsatzsteuer) entrichtet. Die Fahrstrecke betrug in Kilometern:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Strecke in km
Hinfahrt
Rückfahrt
Gesamt
Deutschland
640
640
1.280
Belgien
170
170
340
Frankreich
250
250
500
Gesamt
1.060
1.060
2.120

Die kalkulatorischen Kosten für den Buseinsatz betragen 2 € brutto (= einschließlich Umsatzsteuer) je Kilometer. In Frankreich mussten Mautgebühren von 100 € gezahlt werden.

Fragen:
  1. Wie und nach welchen Kriterien ist die Reise umsatzsteuerlich aufzuteilen?

  2. Wie soll...

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