David Grünberger

IFRS 2025

22. Aufl. 2025

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00187-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68522-4

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IFRS 2025 (22. Auflage)

XIX. Erstmalige Anwendung der IFRS

1. Allgemeines

Der erste IFRS-Abschluss, den ein Unternehmen aufstellt, enthält gem. IFRS 1 grundsätzlich (IFRS 1.21 i. V. mit IFRS 18):

  • eine Bilanz zum Abschlussstichtag, zum Ende der zu Vergleichszwecken dargestellten Vorperiode und zu Beginn der Vorperiode („IFRS-Eröffnungsbilanz“);

  • eine Erfolgsrechnung für die aktuelle Periode und für die Vorperiode;

  • eine Kapitalflussrechnung für die aktuelle Periode und für die Vorperiode;

  • eine Eigenkapitalveränderungsrechnung für die aktuelle Periode und für die Vorperiode;

  • Anhangangaben für die aktuelle Periode mit Vergleichszahlen für die Vorperiode und

  • eine Beschreibung im Anhang, wie der Übergang auf IFRS die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows beeinflusst hat (IFRS 1.38).

Konkrete Regelungen und Erleichterungen für die erstmalige Anwendung der IFRS sind in IFRS 1 festgelegt. Eine erstmalige Anwendung liegt vor, wenn das Unternehmen erstmals einen Abschluss mit einer ausdrücklichen und uneingeschränkten Übereinstimmungserklärung mit IFRS gem. IAS 8.6B erstellt (IFRS 1.3).

IFRS 1 gilt daher, wenn der Vorjahresabschluss:

  • nach HGB, UGB, US-GAAP oder anderen nationalen Standards erstellt wurde;

  • nicht vollständig IFRS-konform war oder nur eine Überleitungsr...

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