Schenkungsteuerliche Steuerklassenbestimmung bei der erstmaligen Vermögensausstattung von Familienstiftungen
Leitsatz
1. Bei Familienstiftungen bestimmt sich die Steuerklasse für den schenkungsteuerbaren Übergang von Vermögen des Stifters
im Rahmen der erstmaligen Vermögensausstattung der Familienstiftung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG allein nach dem Verhältnis
des Stifters zu den (potentiellen) Bezugsberechtigten der Stiftung.
2. Welche Personen für den Fall der Auflösung der Stiftung als Anfallsberechtigte das dann ggf. noch vorhandene Restvermögen
erhalten würden, ist unbeachtlich.
Fundstelle(n): AAAAJ-79663
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.09.2024 - 4 K 1138/24
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