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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1138/24

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1; ErbStG § 15 Abs. 2 Satz 1

Schenkungsteuerliche Steuerklassenbestimmung bei der erstmaligen Vermögensausstattung von Familienstiftungen

Leitsatz

1. Bei Familienstiftungen bestimmt sich die Steuerklasse für den schenkungsteuerbaren Übergang von Vermögen des Stifters im Rahmen der erstmaligen Vermögensausstattung der Familienstiftung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG allein nach dem Verhältnis des Stifters zu den (potentiellen) Bezugsberechtigten der Stiftung.

2. Welche Personen für den Fall der Auflösung der Stiftung als Anfallsberechtigte das dann ggf. noch vorhandene Restvermögen erhalten würden, ist unbeachtlich.

Fundstelle(n):
AAAAJ-79663

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.09.2024 - 4 K 1138/24

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