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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 11 V 1325/24 A (GE)

Gesetze: GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 1; GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 2; GrEStG § 23 Abs. 18; GrEStG § 23 Abs. 24

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragung auf personengleiche Gesamthand – Verlängerung der Nachbehaltensfrist auf 10 Jahre – Zeitlicher Anwendungsbereich bei Erwerb vor dem

Leitsatz

Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist für Grundstücksübertragungen auf eine personengleiche Gesamthand in § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG auf 10 Jahre auf vor dem verwirklichte Erwerbsvorgänge anwendbar ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2024 S. 2827 Nr. 50
DStR 2024 S. 2829 Nr. 50
BAAAJ-79654

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 09.09.2024 - 11 V 1325/24 A (GE)

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