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Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Feststellung der Äquivalenzbeträge (Grundvermögen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt ; Öffentliche Bekanntmachung
Bezug:
Die niedersächsische Finanzverwaltung hat auf den (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und Äquivalenzbeträge für Grundstücke des Grundvermögens festzustellen.
1. Es ergeht folgende Aufforderung:
Die Eigentümerinnen und Eigentümer
von in Niedersachsen belegenem Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Landund
Forstwirtschaft und für Grundstücke, haben dem zuständigen Finanzamt
Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge
(Grundsteuererklärungen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt
bis zum
nach amtlich vorgeschriebenem
Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln.
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder
der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt.
Rechtsgrundlagen:
Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge (Grundsteuerklärungen) werden ab dem z. B. im Portal „Mein ELSTER“ (https://www.elster.de) bereitgestellt. Für die elektronische Übermittlung über das P...