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KfQ | Überarbeitung des Hinweises zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle
Kürzlich hat die Kommission für Qualitätskontrolle ihren Hinweis ?Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle? in aktualisierter Fassung (Stand: ) vorgelegt.
Bisher bezog sich der Hinweis nur auf Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle nach § 57e Abs. 7 WPO. Da die Aufsichtsmaßnahmen der Kommission für Qualitätskontrolle aber sowohl Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle als auch Teilnahmen an Qualitätskontrollen umfassen, wurde der Hinweis nun um ein Kapitel zu Teilnahmen an Qualitätskontrollen nach § 57e Abs. 1 Satz 6 WPO ergänzt. Dementsprechend wurden der Titel des Hinweises angepasst und darin eine Vorbemerkung eingefügt, in der die Begriffe „Aufsicht“, „Teilnahme“ und „Untersuchung“ klarstellt werden. Zudem wurde im Hinweis ergänzt, dass die APAS zur Teilnahme...