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APAS | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS
Kürzlich machte die APAS mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen u. a. wie folgt bekannt; alle Maßnahmen waren jeweils gegen natürliche Personen gerichtet, in einem Fall auch gegen den gesetzlichen Vertreter einer Berufsgesellschaft, und betrafen gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen:
Rüge mit Geldbuße i. H. von 23.000 € sowie Feststellung, dass die Bestätigungsvermerke nicht die Anforderungen des § 322 HGB und des Art. 10 der EU-APrVO erfüllen, aufgrund mangelhafter Prüfungsdurchführung, unzureichender Prüfungsberichterstattung sowie Erteilung zweier objektiv unrichtiger Bestätigungsvermerke mangels hinreichender Prüfungssicherheit bei der Prüfung von zwei HGB-Jahresabschlüssen und Lageberichten (einschließlich Prüfung der Abhängigkeitsberichte)...