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AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist (Bezug: § 7g, § 3 Nr. 72 EStG; § 69 FGO).
(1) Ein in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG rückgängig zu machen, soweit er nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahrs nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG hinzugerechnet wurde. Die Rückgängigmachung erfolgt im Abzugsjahr, § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG sieht hierfür eine Änderungsvorschrift vor. Nach § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG (in der ab 2022 gültigen Fassung) sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb näher besti...