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Umsatzsteuer | Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist
Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist Stellung genommen und den UStAE angepasst (, NWB FAAAJ-77379).
Danach wird nach Abschnitt 1.3 Abs. 16b UStAE folgender Abs. 16c eingefügt: „Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als sog. Ausgleichszahlung erhält, sind Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung.“
Hinweis: Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.