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Umsatzsteuer | Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit
(1) Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. (2) Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. (3) Die Selbstkosten i. S. des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht (Bezug: Art. 16 Satz 1 MwStSystRL; § 3 Abs. 1b Satz 1 und 2, § 10 Abs. 4, § 15 Abs. 4 UStG). S. 886
(1) Der Fall lag dem BFH bereits zum zweiten M...BStBl 2017 II S. 1024BStBl 2023 II S. 601