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SG Neubrandenburg 10.09.2024 S 7 BA 7/23, NWB 46/2024 S. 3176

SV-Status | Gesellschafter-Geschäftsführer bei 50%-Beteiligung ohne Stichentscheidsklausel

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer aus zwei Personen bestehenden GmbH, der 50 % der Anteile am Stammkapital hält, ist nur dann selbstständig, wenn ihm gegenüber dem anderen Gesellschafter bei Stimmengleichheit ein im Gesellschaftsvertrag verankertes Recht zum Stichentscheid zusteht.

Anmerkung:

Im vorliegenden Fall halten zwar der Geschäftsführer und ein weiterer Gesellschafter jeweils einen Anteil von 50 % am Stammkapital, sodass sich beide bei der Beschlussfassung nach dem Gesellschaftsvertrag (GV) jederzeitig gegenseitig blockieren könnten. Indes würde eine solche Pattsituation nur für eine bloße Verhinderungsmacht des Geschäftsführers sprechen, nicht aber für eine für die Annahme seiner Selbstständigkeit kraft Gesellschaftsvertrags herzuleitende umfassende Gestaltungsmacht i. S. ei...

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