Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
Die Bundesregierung hat am die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats kann die Verordnung zum in Kraft treten.
Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € beziehungsweise 5.512,50 € im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 € im Jahr beziehungsweise 5.175 € im Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 € beziehungsweise monatlich 6.150 € belaufen. 2024 waren es noch 69.300 € beziehungsweise 5.775 € im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Änderungen in der Rentenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll Anfang des Jahres deutlich steigen - erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 € im Monat. 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 € im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 €.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich diese Einkommensgrenze von 9.300 € im Monat auf 9.900 im Monat erhöhen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2025 vorläufig 50.493 € im Jahr betragen. 2024 waren es 45.358 €.
Rechengrößen ab im Überblick
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechengröße | |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung | 8.050 € im Monat / 96.600 €
im Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze in der
knappschaftlichen Rentenversicherung | 9.900 € im Monat / 118.800 €
im Jahr |
Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung | 73.800 € im Jahr / 6.150 € im
Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung | 66.150 € im Jahr / 5.512,50 €
im Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025
in der Rentenversicherung | 50.493 € im Jahr |
Quellen: Bundesregierung online, Übersicht über die Beschlüsse v. sowie BMAS online (il)
Fundstelle(n):
SAAAJ-78591