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Mandanten-Merkblatt: Elektronische Rechnung
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108) wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden, neu gefasst. Ein zentraler Punkt dieser Neuregelung ist die verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) bei B2B-Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. E-Rechnungen sind stark vereinfacht gesagt Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden. Die Regelungen zur Verwendung der E-Rechnungen werden stufenweise bis zum implementiert, wobei ab dem alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet sind, E-Rechnungen empfangen zu können.
Mithilfe des Mandanten-Merkblatts "Elektronische Rechnung" informieren Sie Ihre Mandanten schnell und bequem.
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