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Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025
Mit dem nimmt das BMF zu diversen Fragestellungen der obligatorischen elektronischen Rechnung ab dem Stellung und passt den UStAE entsprechend an. Zuvor hatte das BMF mit Datum vom den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, über den wir bereits berichtet haben (Timm, ).
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens zusammen.
I. Hintergrund
Der Gesetzgeber hat mit dem am im BGBl verkündeten Wachstumschancengesetz die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) mit Wirkung zum beschlossen. Betroffen sind insbesondere im Inland steuerbare Umsätze zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen über Kleinbeträge sowie Fahrausweise sind ausgenommen.
Während die Rechnungsaussteller Übergangsfristen in Anspruch nehmen können (§ 27 Abs. 38 UStG) müssen die Rechnungsempfänger grundsätzlich ab dem empfangsbereit sein. Hierfür wird im Regelfall eine E-Mail-Adresse benötigt.
In diesem Zusammenhang ändert sich auch die Definition der E-Rechnung. Ab 2025 liegt eine elektronische Rechnung dan...