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Zollrecht | Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle (BFH)
Der BFH hat dem EuGH diverse Fragen zur Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle zur Vorabentscheidung vorgelegt (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die (teilweise) Befreiung von Einfuhrabgaben für Veredelungserzeugnisse.
In diesem Zusammenhang hat der BFH das Verfahren ausgesetzt (Vorinstanz: ) und dem EuGH die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Steht es der teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Durchführung einer passiven Veredelung gemäß Art. 145 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) beziehungsweise Art. 259 Abs. 1 des Zollkodex der Union (UZK) entgegen, wenn die Zollanm...