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NaRp 11/2024 S. 7

Nachhaltigkeitsberichterstattung | CSRD-Umsetzungsgesetz: Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen nicht fristgerechter Umsetzung der CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hätte innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten, d. h. bis spätestens zum , von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht transformiert werden müssen. Da der deutsche Gesetzgeber, wie auch andere EU-Staaten, diese Pflicht nicht erfüllt hat, wurde von der EU am ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Derzeit liegt lediglich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Regierungsentwurf) vom vor, zu dem am die erste Lesung im Deutschen Bundestag stattfand. Erwartungsgemäß erfolgte eine Verweisung an die Ausschüsse. Die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist für den geplant. Eine Verabschiedung des Gesetzes soll noch im Jahr 2024 erfolgen.

Am hat die EU ...