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NaRp 11/2024 S. 6

Sustainable Supply Chain | Prüfung der LkSG-Berichte durch das BAFA verschoben

Das zum in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet bestimmte Unternehmen, umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten einzuhalten. Ziel dieser Regelung ist die präventive Vermeidung von Umweltzerstörungen und Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Hinblick auf Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Zur Überwachung sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Einhaltung der vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und diesen auf ihrer Unternehmenswebsite zu veröffentlichen (sogenannter LkSG-Bericht).

Nach der derzeitigen Gesetzeslage sind die LkSG-Berichte spätestens vier Monate nach Ende des betreffenden Geschä...