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Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
Das BMF hat am den Referentenentwurf für eine „Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung“ veröffentlicht. Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind. Die EU-Liste wird zweimal jährlich aktualisiert, i. d. R. im Februar und Oktober.
Hintergrund: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union überprüfen die von den Jurisdiktionen erzielten Fortschritte in den Bereichen Transparenz, faire Besteuerung und Implementierung von Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS). Im Februar und Oktober 2024 konnte jeweils ein...