Kapitel X: Schlussbestimmungen
Artikel 57 Durch die Kommission vorzunehmende Überprüfung der Umsetzung von Säule 1
Die Kommission legt dem Rat bis zum einen Bericht vor, in dem die Lage in Bezug auf die Umsetzung von Säule 1 der am durch den inklusiven Rahmen gegen BEPS von OECD und G20 vereinbarten Erklärung der Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft bewertet wird, und legt gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Bewältigung dieser steuerlichen Herausforderungen vor, falls Säule 1 nicht umgesetzt worden sein sollte.
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LAAAJ-77792