Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Feststellung der Äquivalenzbeträge (Grundvermögen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt , Fristverlängerung bis zum ; Öffentliche Bekanntmachung
Bezug: Bek. v. (Nds. MBl. S. 342)
Die Bezugsbekanntmachung wird wie folgt geändert:
Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Eigentümerinnen und Eigentümer von in Niedersachsen
belegenem Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und
für Grundstücke, haben dem zuständigen Finanzamt Erklärungen zur Feststellung
des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge (Grundsteuererklärungen) für den
Hauptfeststellungszeitpunkt bis zum
nach amtlich
vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular)
zu übermitteln.
Landesamt für Steuern
Niedersachsen v. - G
1002-6
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
KAAAJ-77509