Landesamt für Steuern Niedersachsen - G 1002-6

Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Feststellung der Äquivalenzbeträge (Grundvermögen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt , Fristverlängerung bis zum ; Öffentliche Bekanntmachung

Bezug: Bek. v. (Nds. MBl. S. 342)

Die Bezugsbekanntmachung wird wie folgt geändert:

Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Eigentümerinnen und Eigentümer von in Niedersachsen belegenem Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke, haben dem zuständigen Finanzamt Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge (Grundsteuererklärungen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt bis zum

nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln.

Landesamt für Steuern Niedersachsen v. - G 1002-6

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
KAAAJ-77509