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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 25 AS 44/24

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU gilt auch für Tätigkeiten, die genau ein Jahr gedauert haben (Anschluss an AS 79/20 R - SGb 2022, 699).

2. Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Art. 45 AEUV bleibt im Fall eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbotes unberührt.

3. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass auch Zeiten eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbotes in die Berechnung der Jahresfrist einzubeziehen sind.

4. Zur Vorlage an den EuGH gemäß Art. 267 AEUV.

Fundstelle(n):
KAAAJ-77467

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.06.2024 - L 25 AS 44/24

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