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NaRp Nr. 11 vom Seite 50

EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte: Europas Einsatz gegen Entwaldung

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Christoph Diener, M. Sc.

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zielt darauf ab, die Abholzung von Wäldern zu verhindern. So sollen Biodiversität geschützt und Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Die Entwaldung bekämpft die EUDR (European Union Deforestation Regulation) weltweit durch strenge Sorgfaltspflichten, die sie Unternehmen auferlegt, die Produkte wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz in der EU verkaufen oder exportieren. Sie müssen nun sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. „Entwaldungsfrei“ bedeutet, dass relevante Rohstoffe bzw. auch die daraus hergestellten Produkte nicht auf Flächen erzeugt werden, die nach dem Jahr 2020 entwaldet wurden. Hierfür müssen die Unternehmen umfassende Informationsanforderungen erfüllen, Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen zur Risikominderung umsetzen. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die EUDR einhalten, jedoch gelten für sie vereinfachte Anforderungen.

Kernaussagen
  • Am trat die Entwaldungsverordnung in Kraft und Unternehmen haben seitdem 18 Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Der Geltungsbeginn der EUDR für alle Unternehmen, soweit es sich nicht um Klein- oder Kle...

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