Umsatzsteuer; Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist
Bezug: BStBl 2024 I S. 1319
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
1Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2024/0811660), BStBl 2024 I S. 1319, geändert worden ist, wird nach Abschnitt 1.3 Abs. 16b folgender Absatz 16c eingefügt:
„(16c) Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als sogenannte Ausgleichszahlung erhält, sind Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung.“
II. Anwendungsregelung
2Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF v. - III C 2 - S 7100/19/10004: 007
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1327
UR 2024 S. 908 Nr. 23
UStB 2024 S. 368 Nr. 12
FAAAJ-77379